TECHNIK IN DER BRANDBEKÄMPFUNG

Ausstattung eines Betriebs mit Feuerlöschern

Text: Michael Becker | Foto (Header): © scharfsinn86 – stock.adobe.com

Pulver, Schaum, Wasser, CO2 u. v. m. – Der Markt hält einige Löscher bereit, doch welches bzw. welche passen am besten zum eigenen Betrieb? Dies hängt stark von den individuellen Brandgefahren und den verwendeten Materialien ab. Nach der Auswahl der passenden Löscher muss zusätzlich noch die Feuerlöschergröße sowie die Anzahl und die korrekte Platzierung berücksichtigt werden.

Auszug aus:

Der Brandschutzbeauftragte
Ausgabe Oktober 2021
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Durch die Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Branchen und die damit verbundenen betriebsspezifischen Brandgefahren stellen sich dem Arbeitgeber viele Fragen bei der vorgeschriebenen bzw. sinnvollen Ausrüstung mit Feuerlöschern. Die wesentlichen zehn Aspekte werden im Folgenden nun erläutert.

1. Grundlagen/Verantwortung des Unternehmers

Durch das Arbeitsschutzgesetz und die weiteren Verordnungen wie Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber (auch als Unternehmer oder Betreiber bezeichnet) für den Brandschutz in seiner Arbeitsstätte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen zur Selbsthilfe. Insbesondere die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ stellt hier den Stand der Technik dar und ist daher insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe ohne eigene Brandschutzfachabteilungen eine wertvolle Hilfe.

Hält sich der Arbeitgeber an die Vorgaben der ASR A2.2, so kann er davon ausgehen, dass die Maßnahmen rechtskonform sind. Weicht er von diesen ab, so muss er sicherstellen und dokumentieren, dass seine Maßnahmen den gleichen Gesundheitsschutz und die gleiche Sicherheit gewährleisten. Allerdings gibt die ASR A2.2 nicht alle Maßnahmen vor, sondern setzt voraus, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die betriebsspezifischen Gefahren einschätzt und entsprechende Maßnahmen festlegt, dokumentiert und überwacht.

Zusätzliche Anforderungen zum Brandschutz können aus dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, aus Anforderungen der örtlichen Behörden oder den Vertragsbedingungen von Sachversicherern kommen. Diese beziehen sich aber meist nicht auf Feuerlöscher, sondern eher auf bauliche, organisatorische oder anlagentechnische Belange.

2. Welche Brandgefahren/-gefährdungen gibt es im Betrieb?

Um die richtige Auswahl zu treffen, muss sich der Arbeitgeber zunächst einmal über mögliche Brandgefahren und Brandgüter in seinem Bereich klarwerden. Grundsätzlich kann von der Brandklasse A sowie dem Vorhandensein elektrischer Anlagen bis 1.000 Volt ausgegangen werden. Sofern diese Brandgefährdung vergleichbar ist mit der Situation in einem Büro, kann die Einstufung gemäß ASR A2.2 in die normale Brandgefährdung erfolgen.

Sind brennbare flüssige Stoffe in nennenswerter Menge (mehr als ca. drei Liter) vorhanden oder brennbare Stoffe anderer Brandklassen wie B, C, D oder F, so erfolgt die Einstufung dieser betroffenen Bereiche in die erhöhte Brandgefährdung.

Weitere Aspekte der Einstufung in die erhöhte Brandgefährdung können gemäß ASR A2.2 sein: Eine große Anzahl von Personen, insbesondere betriebsfremde Personen, mit Einschränkungen, eine größere Menge an Brennstoffen, feuergefährliche Arbeits- oder Produktionsverfahren etc. Auch elektrische Einrichtungen mit mehr als 1.000 Volt oder das Betreiben, Laden und Lagern von Lithium-Ionen-Akkus können in eine solche Einstufung führen. Besonders zu beachten sind auch Bereiche, in denen sich nur selten Personen aufhalten.

3. Welche Brandklassen gibt es?

Die bekannten Brandklassen A, B, C, D und F beschreiben zwar die grundsätzliche Eignung von Feuerlöschgeräten, allerdings müssen für die Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen, möglicherweise brennbaren Stoffe genauer betrachtet werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Beschreibung der Brandklassen nur mit bestimmten Stoffen und die Prüfung der Eignung an den einzelnen Brandklassen durch vorgegebene Testbrände durchgeführt werden. So sind bei der Festlegung der Feuerlöschmittel durch den Arbeitgeber zusätzlich zu beachten:

Brandklasse A
Brände von Stäuben und anderen feinen Brandstoffen: Hier besteht die Gefahr des Aufwirbelns durch das Löschen.

Brände von Kunststoffen: Hier muss die Dauer abgeschätzt werden, bis wann eine Aufweichung bis hin zur Verflüssigung des Stoffs eintritt.

Brandklasse B
Brände von mit Wasser mischbaren Stoffen wie Lösemittel, Alkohole: Diese sind nicht mit allen Löschmitteln der Brandklasse B löschbar.

Brandklasse C
Diese Brandklasse erfordert keine Löschmittel, da der Brand i. d. R. durch Schließen der gasführenden Absperrarmatur gelöscht werden kann. Das Löschen von Gasflammen bewirkt durch das anschließende weitere Ausströmen des Brennstoffs bis zum Schließen der Absperrarmatur sogar noch die Bildung explosiver Atmosphären und sollte daher nur im Notfall erfolgen.

Brandklasse D
Brennbare Metalle wären als feste brennbare Stoffe theoretisch in die Brandklasse A einzustufen. Im Gegensatz zu den dort beschriebenen Brandstoffen wie Holz besitzen brennbare Metalle aber eine hohe Verbrennungstemperatur (bis zu 2.000 °C oder höher). Dies würde alle für die Brandklasse A zugelassenen Löschmittel überfordern. Somit wurde diese zusätzliche Brandklasse eingeführt.

Zu den betroffenen Metallen gehören allerdings fast ausschließlich Leichtmetalle wie Aluminium oder Magnesium. Diese lassen sich unter normalen Bedingungen auch nur als feine Späne oder Stäube entzünden. Daher betrifft diese Brandklasse insbesondere Verarbeitungsbetriebe und Recyclinganlagen.

Brandklasse E
Diese heute in der EU fehlende Brandklasse (Brände in elektrischen Anlagen) wurde bereits vor Jahrzehnten durch eine Sondereignung und einen entsprechenden Aufdruck auf den Löschgeräten ersetzt. Hierbei wird insbesondere auf die Eignung in Gegenwart von max. 1.000 Volt Wechselstrom (Niederspannung) hingewiesen.

Brandklasse F
Brennbare Speisefette und –öle wären eigentlich als brennbare flüssige oder flüssig werdende Stoffe in die Brandklasse B einzuordnen, allerdings befinden sich diese im Brandfall noch bei mehr als 200 – 300 °C im flüssigen Zustand. Im Gegensatz dazu würden die meisten anderen brennbaren Flüssigkeiten bereits bei weit unter 100 °C verdiese sehr hoch erhitzte Flüssigkeit trifft, würden insbesondere wasserhaltige Löschmittel schlagartig verdampfen und es käme zur bekannten Fettexplosion. Um dies zu verhindern, wurde die zusätzliche Brandklasse F eingeführt.

4. Die richtige Wahl des Löschmittels

Grundsätzlich kann die Wahl des Löschmittels entsprechend den Brandklassen erfolgen. Allerdings sind diese nur sehr grob eingestuft und stellen die Eignung von beispielhaften Brandstoffen dar:
■ Brandklasse A: Papier, Pappe, Holz
■ Brandklasse B: nicht mit Wasser mischbare brennbare Flüssigkeiten wie Benzin
■ Brandklasse C: Brennbare Gase aller Art. Allerdings werden die Löschmittel nicht geprüft, da nur Löschpulver die Anforderungen erfüllen würde.
■ Brandklasse D: Magnesium, Natrium (noch im Test). Die Eignung an anderen Metallen und Legierungen müsste separat nachgewiesen werden.
Achtung: Lithium-Ionen-Akkus enthalten kein elementares Lithium und sind daher aufgrund ihrer Eigenschaften im Brandfall nur durch längeres Kühlen mit Wasser oder wasserhaltigen Stoffen löschbar.
■ Brandklasse F: Speisefette, Öle. Diese 2005 eingeführte Brandklasse beschreibt ausschließlich die Gefahren eines Brands von Speisefetten oder Ölen, nicht aber z. B. Brände von hocherhitzen Ölen wie Hydrauliköl.

5. Bauarten von Feuerlöschern

Feuerlöscher mit Aufladetechnik sind im Normalzustand drucklos und werden erst beim Einsatz unter Druck gesetzt. Dieser Vorgang lockert das Löschmittel auf und durchmischt es. Auch die Verwendung von sog. Schaumkartuschenlöschern (Schaum wird erst bei Auslösung zugemischt) ist nur bei Aufladelöschern möglich. Meist besitzen diese Löscher auch eine Löschpistole an den Schlauchenden zur besseren Dosierung des Löschmittelstrahls. Dauerdrucklöscher (ständig unter Druck stehend) sind zwar günstiger, besitzen aber die Vorteile der Aufladelöscher nicht.

6. Der geeignete Feuerlöscher

Die meisten Arbeitsstätten dürften in die Brandklassen A und teilweise B mit Vorhandensein von elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt einzustufen sein. Durch die vorhandenen Löschmittel gibt es nun mehrere Möglichkeiten, diese Brandgefahren abzudecken.
Diese können z. B. sein:
■ Pulverlöscher Brandklasse ABC
■ Schaumlöscher Brandklasse A und B
■ Wasserlöscher Brandklasse A in Kombination mit Kohlendioxid(CO2)-Löschern, Brandklasse B

Alle genannten Kombinationen wären auch grundsätzlich für den Einsatz an elektrischen Geräten bis 1.000 Volt unter 1 m Mindestabstand geeignet.

Die Entscheidung darüber sollte insbesondere unter folgenden Aspekten überlegt sein:
■ Pulverlöscher: Das sehr feine Löschpulver ist sehr leistungsstark, auch im Außenbereich oder bei größeren Entstehungsbränden einsetzbar. Es erzeugt aber im Innenbereich neben den Rauchgasen eine zusätzliche Verschmutzung des Umfelds durch Pulverstaub. Daher sollte Löschpulver im Innenbereich durch flüssige Löschmittel ersetzt werden, soweit dies möglich ist.
■ Schaumlöscher: Diese besitzen eine hohe Leistung insbesondere in der Brandklasse B. Sie erzeugen durch eine geringe Schaumbildung auch wenig Verschmutzung, sind aber in den letzten Jahren aufgrund fluorhaltiger Inhaltstoffe in die Diskussion und den Fokus der Umweltbehörden geraten. Der Einsatz fluorhaltiger Schaummittel wird daher voraussichtlich in den kommenden Jahren in der EU stark reglementiert oder gar ganz untersagt. Schaumlöscher sollten daher fluorfrei sein und auch nur bei Vorhandensein nennenswerter Mengen (drei Liter oder mehr) an brennbaren Flüssigkeiten vorgesehen werden. Für den Einsatz im Außenbereich sind diese entweder durch die nicht vorhandene Frostsicherheit oder generell durch mögliche negative Windeinflüsse meist ungeeignet.
■ Wasserlöscher: Diese besitzen eine sehr hohe Löschleistung, aber nur in Verbindung mit löschwirksamen Zusätzen im Wasser. Somit sind sie gut geeignet für Feststoffbrände, brennbare Kunststoffe oder das Kühlen von Li-Akkus. Auch hier sollte der Einsatz im Innenbereich vorgesehen werden (vgl. Schaumlöscher). Da Wasserlöscher die Brandklasse B nicht abdecken, könnten theoretisch CO2-Löscher als Ergänzung verwendet werden. Doch die Leistungen eines CO2-Löschers in der Brandklasse B sind eher bescheiden und sollten sich auf kleine Mengen in Innenräumen wie Laboratorien oder Werkstätten beschränken. Hierbei ist zu beachten, dass die zu erwartende Konzentration von CO2 bestimmte Grenzwerte (max. 5 %) nicht überschreitet (DGUV Information 205-034). Daraus ergeben sich Beschränkungen in der Menge des Löschmittels als auch der Größe des Brandobjekts. Insofern sollte diese Kombination bei Vorhandensein der Brandklassen A und B sehr genau geprüft werden.

Mögliche Lösung
Da in allen Arbeitsstätten die Brandklasse A vorhanden ist, sollten Wasserlöscher, auch mit Zusätzen, oder ggf. fluorfreie Schaumlöscher zum Einsatz kommen. Diese sind ideal, da sie meist auch bis 1.000 Volt, (Mindestabstand 1 m), geeignet sind. Erfahrungsgemäß kann der meist wenig oder ungeübte Mitarbeiter auch mit flüssigen Löschmitteln besser umgehen als mit Löschpulver. Somit wird auch eine Betriebsunterbrechung durch das Reinigen des Pulverstaubs vermieden. Sollte es schützenswerte elektrische Einrichtungen wie Server, Steuerschränke oder wertvolle Laboreinrichtungen etc. geben, so kann die Ausrüstung mit einigen CO2-Löschern ergänzt werden.

7. Leistung der einzelnen Feuerlöscher

Gemäß Feuerlöscher-Norm DIN EN 3-7 werden bei der Typprüfung die maximalen Löschleistungen geprüft und ermittelt und in Form von Zahlen und Buchstaben als Löschvermögen (Rating) auf den Löschern gekennzeichnet. Der Buchstabe beschreibt dabei die Brandklasse und die Zahl im Prinzip die Größe des Brandobjekts. Je höher die Zahl, desto höher die Löschleistung. Da diese Prüfungen unter Testbedingungen stattfinden, sind sie nicht übertragbar auf die möglichen Einsätze durch Mitarbeiter. Hierfür verwendet die ASR A2.2 die Hilfsgröße „Löschmitteleinheit“ (LE). Diese wird anhand des Löschvermögens festgelegt und ist anhand von Tabellen der ASR A2.2 ermittelbar oder in Herstellerunterlagen ersichtlich. Mit der Löschmitteleinheit kann die Anzahl der Feuerlöscher ermittelt werden.

Eine höhere Löschmitteleinheit pro Feuerlöscher bietet aufgrund geringerer anzuschaffender und zu betreibender Geräte nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern gibt dem Laien beim Bekämpfen von Entstehungsbränden eine hohe Sicherheit und Leistungsreserve. Die Anwesenheit in der Gefahrenzone wird verkürzt, die Auswirkungen von Hitze, Rauch und Flammen auf den Löschenden werden vermindert. Die Einsatzreichweite leistungsfähiger Löscher liegt im Bereich von 3 – 4 m oder mehr und sorgt für den notwendigen Abstand.

8. Berechnung der erforderlichen Anzahl der Feuerlöscher

Nachdem die Festlegung der Brandklassen, Löschgeräte und Löschmittel erfolgt sind, kann die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher gemäß ASR A2.2 oder einer separaten Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

Hierzu sind erforderlich:
■ Die Grundfläche des zu schützenden Bereichs wie Etage, Brandabschnitt oder die Zusammenfassung aller aneinander liegenden Bereiche mit gleicher Brandgefahr/-gefährdung
■ Die Einstufung in die Brandgefährdung gemäß ASR A2.2
■ Die Festlegung der Standorte der Feuerlöscher mit einem max. Abstand (Laufweg) von 20 m
■ Die gewünschte Größe der Löscher und deren Löschmitteleinheiten

Sind alle Punkte ermittelt, können mögliche Kombinationen aus Leistung, Löschergröße und Löschmittel gemäß den Tabellen der ASR A2.2 festgelegt werden.

Beispiel
Verwaltung, Fläche 600 m2, entspricht einer Büronutzung, Einstufung in normale Brandgefährdung: Erforderliche Löschmitteleinheiten gemäß ASR A2.2 sind 24 LE.

Mögliche Lösung
Da es sich um eine typische Bürosituation handelt, könnten hier 2 x 6 Liter Wasserlöscher mit je 12 LE zum Einsatz kommen. Hierbei ist zu prüfen, ob die maximalen Abstände der Standorte von 20 m eingehalten werden und die Feuerlöscher schnell erreicht werden können. Besondere Maßnahmen für die sicher vorhandenen PCs und Drucker wären nicht erforderlich. Eine Absicherung durch CO2-Löscher sollte nur erfolgen, wenn es sich um „schützenswerte“ elektrische Anlagen wie Server handelt.

9. Besondere Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung

Handelt es sich in dem oben genannten Beispiel um eine Arbeitsstätte mit vielen Besuchern oder befinden sich dort große Mengen an Brandgütern oder elektrische Anlagen wie große Drucker, so wäre trotz des Bürocharakters eine Einstufung in die erhöhte Brandgefährdung notwendig. Dies würde weitere Maßnahmen der ASR A2.2 nach sich ziehen. Diese können sein:
■ Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher und Verringerung der Abstände von 20 m auf bis zu 5 m
■ Maßnahmen zur Brandfrüherkennung
■ Besondere zusätzliche oder größere Feuerlöscher
■ Stellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern und ggf. eines Brandschutzbeauftragten

In Produktionsbetrieben, bei Vorhandensein weiterer Brandklassen außer A bzw. bei besonderen gefährlichen Arbeitsverfahren ist die Einstufung in die erhöhte Brandgefährdung automatisch gegeben. Daher führt die ASR A2.2 auch entsprechende Betriebsarten und Branchen beispielhaft auf.

10. Standorte der Feuerlöscher

Nachdem alle Fragen geklärt und die Anzahl der Feuerlöscher feststeht, sollten die Standorte festgelegt werden. Hierbei helfen die Aussagen der ASR A2.2. Diese sind im Wesentlichen:
■ Standorte sind in Fluchtwegen oder an zentralen Punkten, bei erhöhter Brandgefährdung auch konzentriert in der Nähe des gefährdeten Objekts zu wählen.
■ Die Montagehöhe von 0,8 bis 1,2 m Griffhöhe ist einzuhalten, um ein schnelles Entnehmen zu gewährleisten.
■ Sicherheitskennzeichnungen sind für Feuerlöscheinrichtungen anzubringen.
■ Ggf. sind diese mit einem Schutz vor Umwelt- oder Umgebungseinflüssen wie Staub, Witterung etc. durch Schutzhauben zu versehen.

Zu guter Letzt sind die Mitarbeiter gemäß ASR A2.2 zu unterweisen bzw. als Brandschutzhelfer auszubilden.

Fazit

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern stellt eine komplexe Ermittlung aller Gegebenheiten dar und sollte sich nicht nur in Stückzahlen und Flächen ausdrücken. Eine intensiv ausgeführte Gefährdungsbeurteilung „Brand“ und die Ausrüstung mit leistungsfähigen tragbaren und wiederbefüllbaren Feuerlöschern unter Zuhilfenahme der ASR A2.2 bietet dem Arbeitgeber hohe Sicherheit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und stellt auch die Nachhaltigkeit sicher.

Der Autor

Michael Becker leitet die Abteilung Ausbildung und Training der Fa. TOTAL Feuerschutz in Ladenburg. Zudem ist er Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des DIN und als Sachverständiger im Sachgebiet Brandschutz des DGUV benannt.

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