HEISSARBEITEN

Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten

Text: Dr. Tobias Brinkmann | Foto (Header): © Sven Böttcher – stock.adobe.com

Im laufenden Betrieb eines Unternehmens entstehen regelmäßig Situationen, in denen Heißarbeiten oder Arbeiten mit besonderer Feuergefahr unumgänglich sind. Diese Tätigkeiten sind einer der Hauptgründe für Brände in Gewerbe- und Industriebetrieben. Problematisch sind hier nicht nur die Arbeiten an sich, sondern ist auch die sich einschleichende Routine im Umgang mit solchen Arbeiten.

Auszug aus:

Der Brandschutzbeauftragte
Ausgabe Oktober 2020
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Die erste Hürde, die hier zu überwinden ist, ist die des Bewusstseins. Feuergefährliche Arbeiten sind nicht nur die mit dem Schweißbrenner, sondern alle Tätigkeiten, bei denen mit nicht unerheblicher thermischer Energie gearbeitet wird. Klassisch sind das neben Schweißen auch das Trennschleifen, Löten, Heißkleben und die Arbeit mit Heißluft.

Rechtsgrundlagen

Es ist wichtig, das Bewusstsein der Mitarbeiter für die gefährlichen Arbeiten und die Risiken zu wecken. Hierzu bestehen bereits eine Vielzahl von erprobten und bewährten Systemen. Eines, welches hier auch primär als Referenz genutzt wird, ist die Berufsgenossenschaftliche Information „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“ (DGUV Information 205-002) und die Publikationen des VDS (2008, 2036SD, 2074) zu diesem Thema, da diese beinahe unabhängig von betrieblichen Besonderheiten sind.

Jeder, den dieses Thema berührt, sollte sich bewusst sein, dass feuergefährliche Arbeiten nicht ohne Grund administrativ aufwendig sind. Sie bedrohen die Existenz des Unternehmens. Bereits kleine Fehler können verheerende Folgen haben. Glaubt man diversen Studien, dann ist regelmäßig nur das Glück der ausschlaggebende Faktor dafür, dass es nicht zu einem Brand kommt.

Die Säulen des feuergefährlichen Arbeitens

Zur Verdeutlichung wird das Thema hier anhand des Vergleichs mit einem Haus aufbereitet.

Ziel: Unternehmenssicherheit
Das Ziel und somit das Dach des Gebäudes ist die Unternehmenssicherheit. Der sichere Betrieb des Unternehmens muss gewährleistet bleiben, um z. B. Arbeitsplätze und damit persönliche Existenzen zu sichern. Dieses Ziel ruht auf drei tragenden Säulen und einer stabilen Grundlage.

Fundament: Sicherheit in der Ausführung
Wie bei jedem Haus ist hierfür ein belastbares Fundament erforderlich. In unserem Fall steht der besonnene und auf Sicherheit achtende qualifizierte Ausführende sinnbildlich als Fundament. Es leuchtet jedem ein, dass die Reparatur des Flachdachs mit offener Flamme beim Bitumenschweißen nicht in die Hände eines Hobby-Bastlers gehört, sondern in die des qualifizierten Handwerkers. Wird hier der falsche Ausführende an das falsche Gewerk gebracht, kann kein darauf aufbauendes System diese hochriskante Konstellation entschärfen. Der Eintritt von Schadensereignissen, auch wenn diese auf den ersten Blick vielleicht gar nicht sichtbar sind, ist beinahe sicher. Daher achten Sie bereits bei der Auswahl des Ausführenden auf die Kriterien Befähigung, Fachkunde und Qualität.

Helfende Dokumentation
Die erste auf dieses Fundament aufbauende und tragende Säule ist die helfende Dokumentation. Eine sehr hilfreiche und als Standard anzusehende Maßnahme ist die Verwendung von „Erlaubnisscheinen für feuergefährliche Arbeiten“. Gute Muster dafür finden Sie in den bereits genannten Dokumenten. Der Autor dieses Beitrags empfiehlt dies als Grundlage. Nach seiner Erfahrung ist ein mehrstufiges Genehmigungssystem zu verwenden, in dem einzelne zuständige Personen die jeweiligen Felder bearbeiten und z. B. der Brandschutzbeauftragte die Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Greifen diese, z. B. durch Abschaltung eines Brandmeldeelements oder Ähnlichem, in sicherheitstechnische Einrichtungen ein, ist hier die Festlegung der Ersatzmaßnahmen separat zu dokumentieren, festzuhalten und zu kontrollieren.

Hierbei ist v. a. auf den Prozess der Außerbetriebnahme und der Wiederinbetriebsetzung zu achten. Erfahrungen aus dem Bereich von Bandmeldeanlagen haben gezeigt, dass regelmäßig verwendete Systeme wie das uhrzeitengesteuerte Ab- und Anschalten von Brandmeldern viele Risiken bergen. Hierbei treten oft viele Zeitfenster ohne aktive Überwachung sowie eine Vielzahl von „Fehlauslösungen“ der Brandmeldeanlage auf. Daher ist es dringend zu empfehlen, dass Ab- und Anschaltung nur nach persönlicher Meldung durchgeführt werden.

Vorbereitung der Maßnahme
Die zweite Säule beinhaltet die Vorbereitung und die präventiven Maßnahmen. Neben den klassischen Maßnahmen, die als Schutzmaßnahmen aus dem Erlaubnisschein hervorgehen können und sollten, sollten weitere allgemeine Vorbereitungen geprüft werden. Sehr zu empfehlen sind Feuerwehrpläne. Diese dienen neben der taktischen Unterstützung der Feuerwehr und damit der Steigerung des Löscherfolgs dem Brandschutzbeauftragten bei der Bearbeitung von feuergefährlichen Arbeiten oder Ähnlichem als Quelle relevanter Informationen. Feuerwehrpläne
sind eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, den vorbeugenden Brandschutz erheblich zu steigern. Dies gilt auch weit bevor man durch eine Baugenehmigung oder Ähnliches hierzu verpflichtet wird.

Eine weitere wichtige und nicht zu vernachlässigende Maßnahme ist die richtige Versorung der Arbeitskräfte mit Schutzausrüstung, also entsprechenden Handschuhen, Schutzkleidung und Visieren zum Schutz vor Hitze und Flammen. Genaueres hierzu finden Sie im Beitrag zum Thema PSA im Brandschutz.

Nachbereitung der Maßnahme
Die dritte Säule ist die Nachbereitung der Arbeiten. Hier empfiehlt es sich, wie bei der Klärung einer vermeintlichen Brandstelle vorzugehen. Dokumentieren Sie den tatsächlich ausgeführten Schutzumfang. Wurde mit erheblicher Hitze kontrollieren Sie mit einem Wärmebildgerät den um die Arbeitsstelle befindlichen Bereich auf verbliebene Hitzepunkte. Nehmen Sie die sicherheitstechnischen Einrichtungen schnellstmöglich wieder in Betrieb und sorgen Sie für eine wiederkehrende sensible Kontrolle des Bereichs für mehrere Stunden nach Abschluss der Arbeiten. Allgemein ist nach max. 36 Stunden ein konkludenter Zusammenhang zwischen den feuergefährlichen Arbeiten und der Entstehung eines Brandes bis heute nicht belegt.

Fazit

Abschließend kann nur empfohlen werden, sich damit auseinanderzusetzen, welche präventiven Maßnahmen zu ergreifen und passende Prozesse hierzu anzuwenden.

Der Autor

Dr. Tobias Brinkmann spezialisierte sich vor allem auf Brandschutz im Bestand, Industriebauten und Verfahren nach dem BImSchV. Seit 2016 als freier zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz für öffentliche Auftraggeber, den Mittelstand und namhafte Konzerne planend, beratend und begleitend tätig.

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