Ausgabe Juni 2022

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
ASR A1.3, ASR A2.3 & Co: was gibt es Neues?
Im März 2022 wurden zahlreiche Technische Regeln für Arbeitsstätten aktualisiert, überarbeitet bzw. ergänzt. Eine der 21 ASR wurde sogar außer Kraft gesetzt: ASR A3.4/7. Doch was hat sich hier nun getan? Welche Änderungen müssen Sie als Brandschutzbeauftragte kennen und umsetzen?

AUS DER PRAXIS
Brandschutzbeauftragte: Vollzeit vs. Teilzeit
Eine Person im Betrieb, die sich um den Brandschutz kümmert, ist verpflichtend. Ob dies der Geschäftsführer selbst übernimmt oder er die Aufgabe einem Brandschutzbeauftragten in Voll- oder Teilzeit übergibt, liegt bei ihm. Abhängig kann diese Entscheidung von zahlreichen Faktoren sein: u. a. die Betriebsgröße, die Gefährdungslage oder die zu bewältigenden brandschutztechnischen Mängel.

Flucht- und Rettungszeichen: Umsetzung in der Praxis
Flucht- und Rettungszeichen sind Bestandteil jeder innerbetrieblichen Gefahrenabwehrplanung und -organisation. Diese sollen den schnellsten und sichersten Weg ins Freie kennzeichnen. Doch in vielen Betrieben sieht man verschiedenste alte wie auch neue Zeichen gemischt. Ist dies erlaubt bzw. führt das unnötig zu Verwirrung und sollte daher vermieden werden? Und wie geht man mit Änderungen in den rechtlichen Vorgaben um? Gibt es Fristen oder Regeln, die die Umsetzung betreffen?

TECHNIK IN DER BRANDBEKÄMPFUNG
M-LüAR, Prüfung, Wartung: Lüftungsanlagen im Betrieb
Gerade in modernen Bauten oder in großen Hallen kommen Lüftungsanlagen zum Einsatz. Doch auch diese benötigen wie alle Anlagen einen korrekten Einbau durch den Hersteller und regelmäßige Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person. Welche Rechtsgrundlagen bzw. Funktionsweisen müssen bekannt sein und welche Mängel können dem Brandschutzbeauftragten auffallen?

BAULICHER BRANDSCHUTZ
Brandabschnitte: Bedeutung, Funktion und Anforderungen
Um den Brandschutz in Gebäuden zu gewährleisten, muss Übersichtlichkeit geschaffen werden. Die Unterteilung in verschiedene Brandabschnitte ist dabei unerlässlich. Brandabschnitte helfen nicht nur dem Brandschutzbeauftragten, notwendige Maßnahmen einzuhalten, sondern ermöglichen auch im Brandfall einen schnellen Löschangriff. Anhand von Beispielen werden verschiedene Unterteilungen dargestellt und Besonderheiten diverser Gebäudeklassen und Sonderbauten bedacht.

AUFKLÄRUNG UND UNTERWEISUNG
Das Glas ist immer HALBVOLL: Gefahrstoffhandling
Ist eine Gefahrensituation eingetreten, heißt es schnell und v. a. kontrolliert reagieren. Hierzu zählt, dass sich gleichzeitig zur Evakuierung der Mitarbeiter der Krisenstab bzw. ausgewählte Führungskräfte zusammenfinden müssen, die die Situation lenken und koordinieren bis Feuerwehr und Rettungskräfte eingetroffen sind. Da derartige Situationen nicht auf der Tagesordnung stehen, besteht schnell die Gefahr von Überreaktionen und Stress. Mit gezielten Präventionsmaßnahmen, wie im Folgenden beschrieben, kann man dieser vorbeugen.

BRANDSCHUTZ SPEZIAL
Brandgefahren und Brandschutzmanagement in Kirchen
Kirchen werden, trotz immer wieder entstehender Großbrände, vernachlässigt – in der Wahrnehmung von dort schlummernden Brandgefahren, in der brandschutztechnischen Ertüchtigung, beim Brandschutzmanagement. Es ist jedes Mal die Aufgabe der Pfarr- und Kirchengemeinde, in der Vertretung durch den Pfarrer, die Pastorin und den Kirchenvorstand, den Brandschutz für ein Kirchengebäude zu organisieren. Für die Erkennung von Brandgefahren sollte man sich externer Fachexperten bedienen und für die Organisation und Überwachung des Brandschutzes Brandschutzbeauftragte berufen.

CHECKLISTEN

  • Checkliste: Lüftungsleitungen
  • Gefährdungs- und Belastungskatalog: Brand- und Explosionsgefährdungen

Liebe Leserinnen und Leser,

bereits 2021 wurden zahlreiche Änderungen und Anpassungen im Technischen Regelwerk für Arbeitsstätten erwartet. Aufgrund der Covid-19 Pandemie verschob
sich der Veröffentlichungsprozess jedoch immer wieder. Im März 2022 war es endlich soweit: Es wurden zwei ASR (ASR A1.8 und ASR A2.3) neu gefasst und zwölf weitere aktualisiert veröffentlicht. In diesem Zuge wurde außerdem die ASR A3.4/7 aufgehoben. Für den Brandschutz sind hierbei vor allem die ASR A1.3, ASR A2.2 und die ASR A2.3 relevant.

Änderungen wie neue lichte Breiten in Hauptfluchtwegen, neue Sicherheitszeichen oder auch aktualisierte Regelungen zur Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen müssen nun in Betrieben umgesetzt werden. Doch wann und wie genau müssen Sie als Brandschutzbeauftragter im Betrieb aktiv werden und wie sehen die Neuregelungen konkret aus? All diese und viele weitere Fragen werden zu diesem Thema im Brennpunktbeitrag „ASR A1.3, ASR A2.3 & Co: was gibt es Neues?“ erläutert und praxisnah dargestellt.

Folgende Themen erwarten Sie außerdem in dieser Ausgabe:

  • Flucht- und Rettungszeichen: Umsetzung in der Praxis
  • M-LüAR, Prüfung, Wartung: Lüftungsanlagen im Betrieb
  • Das Glas ist immer HALBVOLL: Gefahrstoffhandling

Viel Freude beim Lesen der Juni-Ausgabe wünscht Ihnen

Ihre
Susanne Müller
Chefredakteurin „Der Brandschutzbeauftragte“