Ausgabe August 2020

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

BRENNPUNKT
Betriebliches Brandschutzmanagement – Wer haftet im Brandfall?
Gerade nach einem Brand kommt schnell die Frage auf, wer verantwortlich war, wer für die entstandenen Schäden haftet. Schließlich geht es hier um jede Menge Geld oder sogar um die Existenz des Unternehmens. Im Betrieb hat der Brandschutzbeauftragte eine beratende und unterstützende Funktion. Doch wie sieht es im Ernstfall aus? Kann er zur Rechenschaft gezogen werden?

AUS DER PRAXIS
Notfallmanagement – Notfallkonzepte: Chancen und Risiken der Digitalisierung
Im Rahmen des betrieblichen Notfallmanagements soll die Kontinuität und Aufrechterhaltung von Prozessen sowie Abläufen im Unternehmen bei Not- und Zwischenfällen sichergestellt werden. Die Notfallvorsorge (Prävention) und die Notfallabarbeitung sind elementare Bestandteile im betrieblichen Notfallmanagement. Im Zuge der Digitalisierung stellt sich nun vermehrt die Frage, ob es Sinn macht, Prozesse des Notfallmanagements zu digitalisieren und welche Möglichkeiten hier bestehen.

Fachgerechte Entsorgung von Feuerlöschmitteln – Alte Feuerlöscher können zur tickenden Zeitbombe werden
Der Feuerlöscher ist in die Jahre gekommen und man will das sperrige Gerät endlich loswerden. Doch das ist gar nicht so einfach, egal, ob es sich um einen Betrieb oder einen privaten Haushalt handelt. Denn Feuerlöscher können zu den gefährlichen Abfällen zählen und sind auf jeden Fall Sondermüll. Der Gesetzgeber hat einige Vorschriften erlassen, wie mit ihnen umzugehen ist. Deswegen empfiehlt sich die Entsorgung über einen qualifizierten Fachbetrieb. So ist nicht nur ein sicherer Transport gewährleistet, sondern ebenfalls ein umfängliches Recycling.

TECHNIK IN DER BRANDBEKÄMPFUNG
Anlagentechnischer Brandschutz – Notstrom- und Sicherheitsstromversorgung im Unternehmen
Sicherheitseinrichtungen benötigen oft eine vom Allgemeinstromnetz unabhängige Energieversorgung. Dazu können z. B. Batterieanlagen oder über Verbrennungsmotoren betriebene Generatoren zum Einsatz kommen. Dieser Fachbeitrag gibt einen Einblick in die Grundlagen zu diesem Thema.

BAULICHER BRANDSCHUTZ
Organisation des betrieblichen Brandschutzes – Flächen für die Feuerwehr
Im Falle eines Brandes zählt jede Minute. So ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge garantieren zu können. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Dies kann/muss im Voraus geplant werden und ist die Aufgabe der Betriebe.

AUFKLÄRUNG UND UNTERWEISUNG
Evakuierung – Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber, Betreiber bzw. Unternehmer verpflichtet, neben den Maßnahmen zur Ersten Hilfe und der Brandbekämpfung auch für eine schnelle und sichere Evakuierung zu sorgen. Hilfestellung hierfür geben u. a. die VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrfall“ sowie die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“. Doch stellt sich nun die Frage, wer die Evakuierung durchführt: Jeder Mitarbeiter, die Brandschutzhelfer oder müssen dafür zusätzliche Personen als Evakuierungshelfer ausgebildet werden? Und wenn ja, wie?

Verhalten im Brandfall – Was tun, wenn’s brennt?
Brände sind selten – statistisch gesehen erlebt jeder Mensch (ausgenommen Feuerwehrleute) 0,8 von ihnen. Aber wenn es dann so weit ist, kommt das Feuer meist plötzlich und überraschend. Man ist emotional schnell überfordert und das Gehörte und Gelernte ist verschwunden. Deswegen ist es wichtig, auf einen Brand vorbereitet zu sein und ausreichend zu üben. Denn wenn man eine Situation erlebt, die man nicht kennt, sucht das Gehirn im Hintergrund nach Lösungen und findet dann manchmal doch das Gelernte.

BRANDSCHUTZ SPEZIAL
Kleinst-Feuerlöscher im Fokus – Feuerlöschsprays: DIN EN 16856
Seit der medialen Aufmerksamkeit zum Thema Löschspraydosen in Arbeitsstätten stellt sich die Frage, ob ein solcher Einsatz sinnvoll, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. Die neue Norm DIN EN 16856 baut auf der bisher bestehenden, nun durch diese europäische Norm ersetzte, DIN SPEC 14411 auf. Dieser Beitrag beschreibt die Übereinstimmung mit der ASR A2.2 sowie den Einsatzmöglichkeiten und -grenzen im betrieblichen Alltag.

CHECKLISTEN

  • Bestellung zum Evakuierungshelfer/-beauftragten
  • Checkliste Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Liebe Leserinnen und Leser,

in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ wird genau definiert, welche Aufgaben und Pflichten Brandschutzbeauftragte haben. Zusätzlich hierzu wird in den meisten Fällen vor Beginn der Brandschutzbeauftragten-Tätigkeit eine klare Absteckung der Verpflichtungen vorgenommen. Doch ist dies überhaupt notwendig? Die klare Antwort ist: „ja“.

Denn spätestens nach einem Brandvorfall stellt sich die Frage der Haftung. Gerade weil dies schnell für beide Seiten existenzbedrohend werden kann, muss hier Klarheit geschaffen werden. Wer ist tatsächlich im Brandfall haftbar und muss die Verantwortung für den Schaden übernehmen? Nur wenn im Voraus eine klare Aufgabenbestimmung und damit Verantwortungsübernahme stattfindet, ist der Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Brandschutzbeauftragten und Geschäftsführung gelegt.

Neben dem Thema Haftung des Brandschutzbeauftragten werden folgende Themen in dieser Ausgabe betrachtet:

  • Notfallkonzepte: Chancen und Risiken der Digitalisierung
  • Die fachgerechte Entsorgung von Feuerlöschern
  • Verhalten im Brandfall: Was tun, wenn’s brennt?

Viel Freude beim Lesen der August-Ausgabe wünscht Ihnen

Ihre
Susanne Müller
Chefredakteurin „Der Brandschutzbeauftragte“