Ausgabe April 2022

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Gefährdungsbeurteilung – Schutzmaßnahmen im Betrieb bewerten, einführen und prüfen
Gefahrenquellen, wie Unwissen der Mitarbeiter über Verhalten in Brand-/Gefahrenfällen, Arbeit mit physikalischen, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen oder der Bestand notwendiger Elektrogeräte in Flucht- und Rettungswegen, treten in vielen verschiedenen Bereichen und Branchen auf. Um die Sicherheit der Mitarbeitenden in einem Betrieb zu gewährleisten, muss eine genaue Gefährdungsbeurteilungen (GBU) erstellt werden. Doch welche Themen muss eine GBU beinhalten und welche Verantwortung hat der Arbeitgeber hierbei?

AUS DER PRAXIS
Begehung und Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte – Typische Mängel an Elektrogeräten
Brandschutzbeauftragte wissen es, Statistiken zeigen es: Mit 32 % stellt die Elektrizität laut Ursachenstatistik Brandschäden 2020 des Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) die mit Abstand häufigste Brandursache dar! Mängel an Elektrogeräten spielen dabei eine besonders große Rolle. Die Ursachen für die Mängel und die daraus folgenden Brände sind einerseits vielfältig und andererseits oft vermeidbar.

AUS DER PRAXIS
Evakuierungsübungen in der Praxis – Tipps für eine gelingende Evakuierungsübung
Um Gefährdungen vorzubeugen, gilt es, die nötigen Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Zuständig dafür ist der Unternehmer. Zudem trägt er die Verantwortung über die Ausführung und Nicht-Ausführung dieser Maßnahmen. Denn durch ein bewusstes Unterlassen kann eine Gefährdung provoziert werden. So auch bei Evakuierungsübungen.

TECHNIK IN DER BRANDBEKÄMPFUNG
Schadenverhütung durch IR-Kameras – Thermografie elektrischer Anlagen
Die Thermografie elektrischer Anlagen wird seit vielen Jahren in der Industrie als bildgebende Messmethode erfolgreich eingesetzt, um im Rahmen der Instandhaltung berührungslos Oberflächentemperaturen von Betriebsmitteln festzustellen. Diese Messwerte werden genutzt, um mit vertretbarem Aufwand Schwachstellen zu erkennen und Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig vor einem Anlagenausfall durchzuführen.

BAULICHER BRANDSCHUTZ
Bestandsschutz im Bereich des baulichen Brandschutzes – Bewertungsfallen im Bestand
Im Laufe der Jahre verändern sich häufig Nutzungen von Bauten, die Anzahl der anwesenden Personen u. v. m. Somit müssen bestehende Brandschutzelemente geprüft und ggf. neu bewertet werden. Schnell stellt sich die Frage nach dem Bestandsschutz. Was kann und muss man prüfen und instand halten, ggf. neu bewerten und ändern und wovon sollte man sich besser fernhalten? An den Beispielen „Notwendige Flure“ und „Sicherheitstechnische Einrichtungen“ sollen mögliche Bewertungsfallen vorgestellt werden.

AUFKLÄRUNG UND UNTERWEISUNG
Koordination einer Krisensituation – Handlungsempfehlungen für den Krisenfall
Ist eine Gefahrensituation eingetreten, heißt es schnell und v. a. kontrolliert reagieren. Hierzu zählt, dass sich gleichzeitig zur Evakuierung der Mitarbeitenden der Krisenstab bzw. ausgewählte Führungskräfte zusammenfinden müssen, die die Situation lenken und koordinieren bis Feuerwehr und Rettungskräfte eingetroffen sind. Da derartige Situationen nicht auf der Tagesordnung stehen, besteht schnell die Gefahr von Überreaktionen und Stress. Mit gezielten Präventionsmaßnahmen, wie im Folgenden beschrieben, kann man diesem vorbeugen.

BRANDSCHUTZ SPEZIAL
Flughafen im Fokus – Brandschutz auf dem Flughafengelände
Unterschiedlichste Personengruppen sind an einem Großflughafen wie dem in München zu finden. Der Bereich Brandschutz trägt dabei eine grundlegende bzw. essenzielle Verantwortung beim Schutz der Beschäftigten, Passagiere und Besucher sowie von Gebäuden und (Infrastruktur-) Einrichtungen. Diese Vielfältigkeit fließt in das weitreichende Aufgabenfeld des  Brandschutzbeauftragten ein.

CHECKLISTEN

  • Ortsveränderliche Elektrogeräte: Sichtprüfung und Bewertung
  • Durchführung einer Evakuierungsübung

Liebe Leserinnen und Leser,

in der alltäglichen Arbeit sind verschiedenste Mitarbeitende den unterschiedlichsten Gefahren – auch Brandgefahren – ausgesetzt: Bei der Arbeit mit physikalischen, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen, in Arbeitsstätten mit einem hohen Staubaufkommen oder in jenen mit hohem Personenaufkommen (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen), müssen spezifische Schutzmaßnahmen eingerichtet und jederzeit im Blick behalten werden.

Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, sind somit alle Gefährdungen abhängig vom Betrieb bzw. der Einrichtung vor  Beginn der Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen zu ermitteln und zu beurteilen. Es sind geeignete Maßnahmen festzulegen, durchzuführen und es ist deren Wirksamkeit zu überprüfen. Schließlich ist die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben.

Doch welche Faktoren erhöhen das Brandrisiko? Wer hat die Verantwortung für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung? Wer muss diese überhaupt erstellen und wie erreicht man eine gute und funktionierende Gefährdungsbeurteilung? All diese und viele weitere Fragen werden im Brennpunktbeitrag „Gefährdungsbeurteilungen – Schutzmaßnahmen im Betrieb bewerten, einführen und prüfen“ erläutert und praxisnah dargestellt.

Folgende Themen erwarten Sie außerdem in dieser Ausgabe:

  • Typische Mängel an Elektrogeräten
  • Tipps für eine gelingende Evakuierungsübung
  • Kommunikation unter Stress

Viel Freude beim Lesen der April-Ausgabe wünscht Ihnen

Ihre
Susanne Müller
Chefredakteurin „Der Brandschutzbeauftragte“