AUFKLÄRUNG UND UNTERWEISUNG

Was tun, wenn’s brennt?

Text: Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl | Foto (Header): © fotohansel – stock.adobe.com

Brände sind selten – statistisch gesehen erlebt jeder Mensch (ausgenommen Feuerwehrleute) 0,8 von ihnen. Aber wenn es dann so weit ist, kommt das Feuer meist plötzlich und überraschend. Man ist emotional schnell überfordert und das Gehörte und Gelernte ist verschwunden. Deswegen ist es wichtig, auf einen Brand vorbereitet zu sein und ausreichend zu üben. Denn wenn man eine Situation erlebt, die man nicht kennt, sucht das Gehirn im Hintergrund nach Lösungen und findet dann manchmal doch das Gelernte.

Auszug aus:

Der Brandschutzbeauftragte
Ausgabe August 2020
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Im Ernstfall schnell und richtig auf einen Brand zu reagieren, ist schwierig, denn wir erleben erstens so selten einen und zweitens kommt ein Brand immer plötzlich. Dabei sind folgende Reaktionen möglich:

  1. das Feuer ignorieren
  2. die Feuerwehr rufen
  3. die Sicherheitszentrale informieren
  4. den Vorgesetzten informieren
  5. das Feuer mit einem Handfeuerlöscher löschen
  6. andere Personen warnen
  7. Flucht ergreifen

Die erstgenannte Reaktion „Feuer ignorieren“ kommt in der Realität gar nicht so selten vor, wie man sich das denkt. Man ist überfordert und ignoriert die Gefahr, in der Hoffnung, dass es schon gut gehen werde oder andere sich darum kümmern, denn immerhin sind ja 5 % der Belegschaft Brandschutzhelfer und man gehört zu den anderen 95 %. Richtig kann dieses Verhalten aber nie sein.

Doch ob und wann die übrigen Reaktionen richtig sind, kann pauschal nicht gesagt werden: Je nach Situation ist einer oder sind mehrere der anderen Punkte richtig und notwendig. Dabei ist es die beste Reaktion, wenn einige Schritte gleichzeitig vorgenommen werden.

Arbeitsteilung im Brandfall

Üblicherweise sind mehrere Personen in einem Unternehmen. Dann kann und sollte eine Person (z. B. Vorgesetzter, Brandschutz- oder Ersthelfer) das Kommando übernehmen. Einer muss den anderen klare und sinnvolle Anweisungen geben, damit es nicht zum Chaos kommt.

Wichtig ist im Brandfall, dass man mehrere Schritte gleichzeitig und schnell durchführt. Dafür sind auch mehrere Personen nötig. Bei größeren Bränden werden die Feuerwehreinsätze in Rechnung gestellt, doch bei kleinen Bränden oder wenn man das Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr gelöscht hat, nicht.

Ideal wäre es also, wenn eine Person im Brandfall anordnet: Person A holt einen Handfeuerlöscher, gleichzeitig informiert Person B die Feuerwehr (ggf. über die Einsatzzentrale), Person C informiert die direkt Betroffenen und Person D holt einen zweiten Handfeuerlöscher. Wenn man zwei Handfeuerlöscher gleichzeitig und nicht hintereinander eingesetzt werden, dann ist das ungefähr viermal so effektiv, als wenn sie hintereinander einsetzt. Insofern noch eine fünfte Person anwesend ist, sollte diese die Ebene oberhalb über dem Brandfall informieren.

Tunnelblick
Bei einem Löscheinsatz warnen Psychologen auch vor dem sog. Tunnelblick: Man sieht nur das Feuer und sonst nichts, vergisst Raum und Zeit um sich herum und ist auch für verbale Informationen ggf. nicht mehr zugänglich. Manchmal löschen Menschen mit einem Wandhydranten oder Feuerlöscher so intensiv, dass sie überhaupt nicht mitbekommen, dass um sie herum bereits alles brennt und verraucht ist sowie der Fluchtweg kaum noch begehbar ist.

Gehbehinderte Personen
Was man in Firmen gut üben kann, ist die Betreuung von gehbehinderten Personen: Jede Person, die nicht eigenständig eine Treppe gehen kann, sollte mindestens zwei Paten haben, die sich um diese Person kümmern. Wenn die Paten nicht da sind, sollte es für die übrigen anwesenden Personen eine Selbstverständlichkeit sein, sich helfend einzubringen.

Alarmierung der Feuerwehr

Zur Erinnerung: Ein Handfeuerlöscher ist zum Löschen von Entstehungsbränden geeignet. Solche Brände definieren sich als harmlos und klein. Dies bedeutet, man kann sich noch ohne eigene Gefährdung bis zu einem gewissen Maße annähern.

Doch wenn das Feuer größer oder unübersichtlich geworden ist, erwartet niemand, dass man selbst einen Löschversuch unternimmt. In einem solchen Fall ist es unbedingt ratsam, schon parallel zum ersten Löscheinsatz die Feuerwehr zu rufen. Denn wer erst nach beispielsweise fünf Minuten die Feuerwehr ruft, hat wertvolle fünf Minuten Zeit verschenkt.

Zu empfehlen ist: Zuerst Feuerwehr informieren und dann den Löschversuch machen. Hinsichtlich der Ankunft der Feuerwehr ist ein Zeitraum von 5 – 15 Minuten einzuplanen. Dies hängt von der Lage, der Tageszeit, dem Ort, der Art der Feuerwehr sowie dem Straßenverkehr ab.

Anruf bei der Feuerwehr
Einige haben bestimmt die bekannten fünf W-Fragen gelernt. Doch in der Realität sind diese nicht unbedingt relevant. Die professionelle Person am Ende der 112-Leitung fragt, was jetzt wichtig ist, gibt Anweisungen, versucht den Anrufer während des Gesprächs zu beruhigen und möglichst viele Informationen abzugreifen.

Vorbereitung auf einen Brand

Die beste Vorbereitung auf einen Brand, die jede Person durchführen kann, ist ein Gedankenspiel. Egal, wo man sich gerade befindet: Man stelle sich vor, es kommt plötzlich zu einem Brand. Nun wäre es ideal, wenn man folgende Dinge im Kopf hat (Reihenfolge ohne Wertung):

  • Wo ist der erste Fluchtweg?
  • Gibt es einen zweiten baulich gegebenen und vom ersten abgewandten Fluchtweg?
  • Wie kann man entrauchen?
  • Wo und wie informiert man die Feuerwehr?
  • Wo ist der nächste Handfeuerlöscher und welches Löschmittel enthält er?
  • Sollen Fenster jetzt eher geöffnet oder geschlossen werden?

Dieses Gedankenspiel sollte jeder öfter am Tag machen: im Supermarkt, am Bahnhof, am Arbeitsplatz, im Lokal, am Flughafen, in einem Unternehmen und natürlich auch in Versammlungsstätten wie Kino, Fußballstadion, Oper oder Konzertsaal. Dazu wäre es natürlich gut, wenn man sich nicht mittig in einer Menschenmasse befindet, denn dann kann man als Individuum nur noch schwierig eigenständige Entscheidungen treffen bzw. umsetzen.

Wahl des Fluchtwegs

Es macht also Sinn, sich vorab bewusst zu machen, wo die Fluchtwege sind, die man im Brandfall gehen wird, und wo die Handfeuerlöscher sind. Das kostet wenig Zeit und ist bei Brandschützern und Feuerwehrleuten meist schon in Fleisch und Blut übergegangen. Man sieht auch aus dem Augenwinkel, ob Fluchtwege verstellt oder verbarrikadiert sind und kann das ggf. melden, beseitigen oder man speichert eben einen anderen Fluchtweg ab. Da im Brandfall 99 von 100 Personen nicht den kürzesten, sondern den bereits gegangenen Weg wählen, macht es Sinn, den zweiten baulich gegebenen (so vorhandenen) Fluchtweg zu wählen. Gegebenenfalls steht dort „Alarmüberwacht, Missbrauch verboten“ und davor haben tatsächlich viele Menschen Hemmungen. Doch das ist falsch, im Brandfall ist der kürzeste Weg zu wählen.

Die Lage von Fluchtwegen und Handfeuerlöschern muss man sich bewusst einprägen, denn nur dann hat man die Chance, im Brand- und damit im Panikfall schnell, richtig bzw. überhaupt zu reagieren.

Anweisungen im Brandfall

Es gibt auch unüberlegte und tödliche Anweisungen. Dagegen darf und muss man sich wehren. So hat in einem chinesischen Lokal in London der Betreiber vor den zweiten Fluchtweg einen Schrank gestellt, um Platz zu sparen. Als bei einer Essenszubereitung am Tisch eine Flasche Alkohol auf dem heißen Stein zerbrach und sich entzündete, rannte der Kellner los, um den Fluchtweg zu versperren. Das Ziel war, die fliehenden Gäste noch abzukassieren. Zusätzlich war kein Feuerlöscher auffindbar, keiner löschte und über zehn Menschen erstickten im Rauch. Das Ergebnis war, dass der Betreiber eine Gefängnisstrafe bekam. Grundsätzlich hätte aber niemand sterben müssen, wenn die Menschen sich den Fluchtweg frei gemacht hätten oder wenn der Betreiber den zweiten Fluchtweg nicht unauffindbar präpariert hätte.

Klar ist also, dass im Brandfall einer das Kommando übernehmen und Anweisungen geben muss, die sinnvoll und richtig sind. Doch wer macht das? Im Idealfall eine Person mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, sonst der Brandschutzbeauftragte oder der höchste anwesende Mitarbeiter. Auf den Chef hört man sowohl in Friedens- als auch in Krisenzeiten, seine Anordnungen werden eher eingehalten als die von einer rangniedrigeren Person. Zudem gibt es eine Brandschutzordnung C, die solche Leute bekommen, die in Notsituationen wie bei Bränden Entscheidungen treffen müssen.

Gebäuderäumung

Wenn das Feuer schnell mit einem Handfeuerlöscher oder einer Sprinkleranlage gelöscht und anschließend gut entraucht wird, ist soweit wieder alles in Ordnung.

Doch wenn das nicht gelingt, muss man das Gebäude räumen und hoffen, dass die Feuerwehr bald vor Ort ist und dann das Kommando übernimmt. In der Regel dauert eine Räumung wenige Minuten, also sollte ein Haus leer sein, bis die Feuerwehr vor Ort ist. Dazu gibt es Räumungshelfer, Flur-/Stockwerksbeauftragte und Räumungsbeobachter. Eine Räumung muss entgegen der landläufigen Meinung nicht „schnellstmöglich“ ablaufen und es ist auch bei Übungen nicht das Ziel, noch schneller als bei der letzten Übung zu sein.

Relevant bei einer Räumung ist, dass

  • alle über das Feuer informiert sind,
  • keine Person den Aufzug nimmt,
  • Behinderten heruntergeholfen wird,
  • die Türen zu den Treppenräumen geschlossen und nicht aufgekeilt sind, damit im Brandfall kein Rauch in den wichtigen vertikalen Fluchtweg eindringt und
  • alle gesund am Sammelplatz ankommen sowie sich nicht durch Gedränge oder Stolpern verletzen.

Wann ist eine Räumung sinnvoll?
Doch muss man wegen eines Brandes ein ganzes Haus räumen? Bei einem Wohnungsbrand z. B. kann es sicherer sein, in der Wohnung zu bleiben, bevor man den verrauchten Treppenraum begeht. Ein Deutscher Branddirektor einer Großstadt sagte: „Wenn in einem Hochhaus die Ebene X brennt, wird von uns X geräumt sowie X + 1, X – 1 und X + 2, also immer individuell nur vier Ebenen.“ Ein anderer Branddirektor antwortete auf die gleiche Frage: „Wir räumen X und löschen, die Gefahr einer Verletzung bei der hastigen Flucht erscheint mir größer als die Gefahr des Feuers, das wir Profis zügig löschen werden.“

Wer von beiden nun Recht hat, das kann niemand gerichtsfest entscheiden. Diese Aussagen zeigen aber, dass es kein „richtig“ oder „falsch“ im Brandschutz gibt. Die Kunst ist es, schon vorher zu wissen, was richtig sein kann und was nicht und auf was man sich vorbereiten soll.

Eindämmung der Brandweiterleitung

Elementar wichtig ist es zu wissen, dass ein Feuer dunkel und der Rauch binnen Sekunden tödlich ist. Wer noch seinen Laptop oder das Smartphone „mal eben schnell“ aus dem Brandraum holen will, der handelt sich selbst gegenüber unverantwortlich. Wenn man dies allerdings noch schafft, sollte man in einem Brandraum die Fenster öffnen. Denn das beseitigt Hitze, Brandrauch und Pyrolysegase. Dies hilft so, das Feuer und die Brandweiterleitung klein zu halten – etwas, was man in den 1980er Jahren noch falsch gepredigt hat. Hier galt noch das Ziel, den Brandrauch einzuengen, die Tür zum Brandraum nach Verlassen zu schließen und dafür zu sorgen, dass die Türen zu den Treppenräumen selbstschließend sind.

Fazit

Die ArbStättV fordert regelmäßige Räumungsübungen. Laut DGUV Information 205-003 zählt diese Aufgabe zu jenen des Brandschutzbeauftragten. Denn was regelmäßig geübt wird, routiniert sich in den Handlungsabfolgen. Eine Erinnerung hieran ist durch praktischen Übungen leichter als nur durch theoretische Kenntnisse zu erreichen.

Die Entscheidung, was im Brandfall primär wichtig ist, kann man niemandem abnehmen. Brennt z. B. nur ein Abfallbehälter, kann man den Brand durch Auflegen eines Aktenordners oder mit einer Flasche Wasser zügig löschen. Kommt Rauch aus der abgehängten Decke oder unter der Tür des Server-Raums durch, dann wird man wohl zügig die Feuerwehr rufen und, ohne einen Löschversuch zu unternehmen, das Gebäude räumen. Alle anderen Fälle liegen in der großen Grauzone dazwischen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie nie einen Brand erleben. Und wenn doch, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

Der Autor

Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl studierte Brandschutz und Arbeitssicherheit in Wuppertal und ist seit 1986 im In- und Ausland tätig als Sicherheits- und Schadensingenieur, als Brandschutzkonzeptersteller, Gutachter und neutraler Unternehmensberater.

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